Welche Schritte sind bei einer erfolgreichen Unternehmensgründung zu beachten?

In der Schweiz ist die Gründung einer GmbH oder AG nicht sehr schwierig, aber mit dem Erhalt eines Handelsregisterauszuges ist nur eine erste Formalie erledigt. Der Schlüssel des Unternehmenserfolges liegt dann darin, das richtig Produkt am richtigen Ort auf die richtige Art und Weise anzubieten; nicht zu vernachlässigen die Problematik auch kompetente und engagierte Mitarbeiter zu finden. Es gibt in fast jeder Branche besondere Bewilligungen, die erforderlich sind. Die Profis von Gewerbeconsulting Kruse & Partner stehen Ihnen hier vom Beginn bis zu Ihrem Erfolg zur Seite.

Welche wirtschaftlichen Aspekte sind bei einer Unternehmensgründung wichtig?

Vor der Gründung Ihrer GmbH oder AG steht die Entwicklung einer erfolgreichen Geschäftsidee. Daraus wird ein Konzept erarbeitet, das Markt sowie Kunden überzeugt und, falls notwendig, auch die Geldgeber. Dabei ist es sehr wichtig, den Markt und die Zielgruppe zu analysieren und eine Marketing- und Verkaufsstrategie zu entwickeln.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für eine Unternehmensgründung?

Im nächsten Schritt müssen Sie die rechtlichen Vorgaben beachten. Sie müssen

  • eine Rechtsform wählen,
  • überprüfen, ob Ihr Brand/Logo gegen Markenrechte verstösst,
  • Ihre Firma beim Handelsregisteramt anmelden,
  • die Gesellschaft beim Steueramt anmelden
  • notwendige bzw. obligatorische Versicherungen abschliessen

Der Ablauf einer Firmengründung

Der erste Schritt bei einer Firmengründung ist die Wahl der Rechtsform. Sie hat Auswirkungen auf Gründungskosten, Haftungsfragen, Besteuerung und Verwaltungsaufwand. Die gängigsten Formen in der Schweiz sind das Einzelunternehmen, die GmbH und die Aktiengesellschaft.
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens muss kein Anfangskapital hinterlegt werden, Sie haften dafür aber auch mit Ihrem vollen privaten Vermögen. Bei der GmbH ist ein Mindestkapital von CHF 20’000, bei der Aktiengesellschaft von CHF 100’000.- in bar oder in Sachwerten einzubringen. In früheren Zeiten war die AG fast schon ein Muss für den seriösen Unternehmer, heutzutage ist es vielen Vertragspartnern lieber Verträge mit einer GmbH abzuschliessen, da sie genau wissen, wem die Gesellschaft gehört, denn dies ist bei der AG nicht der Fall.

Gründungsdokumente erstellen

Je nach gewählter Rechtsform werden die Gründungsdokumente erstellt. Ausser für die Gründung eines Einzelunternehmens müssen die Gründungsdokumente von einem Notar beglaubigt werden.

Die Gründungsdokumente werden anschliessend mit den Unterlagen zur Identifikation der Gesellschafter zur Eintragung ins Handelsregister beim Handelsregisteramt eingereicht.

Gewerbe- und Steueranmeldung

Für einige Unternehmen sind Gewerbe- und Betriebsbewilligungen erforderlich. Zum Schluss müssen Sie Ihr Unternehmen noch bei der Steuerbehörde registrieren lassen.

Wann ist eine Unternehmensgründung nicht erforderlich?

Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen kaufen, dann müssen Sie keine neue Gesellschaft gründen. Wenn Sie es aber umstrukturieren oder die Rechtsform ändern wollen, müssen Sie es möglicherweise neu registrieren.

Lassen Sie sich beraten

Damit Ihnen bei der Firmengründung keine Fehler unterlaufen, sollten Sie den Rat eines Profis einholen. Gewerbeconsulting Kruse & Partner hat sich auf die Beratung und Begleitung von Unternehmensgründern spezialisiert. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie von der ersten Idee bis zur Geschäftseröffnung.

Für Fragen und Informationen erreichen Sie uns telefonisch oder nutzen unser Kontaktformular.